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Recht auf Reparatur

Informationen gemäß EU-Ökodesign-Verordnung und EU-Recht


1. Gesetzlicher Hintergrund
Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte) sowie der Richtlinie (EU) 2024/1799 („Recht auf Reparatur“) Regelungen zur Verbesserung der Reparierbarkeit bestimmter Produkte eingeführt. Diese Vorschriften richten sich in erster Linie an Hersteller und betreffen die Konstruktion, Ersatzteilverfügbarkeit sowie die Ermöglichung von Reparaturen.


2. Geltungsbereich
Die Vorgaben gelten für bestimmte Produktgruppen, soweit diese unter die jeweiligen produktspezifischen EU-Durchführungsrechtsakte fallen. Die konkrete Anwendbarkeit richtet sich nach dem jeweiligen Produkt und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.


3. Bedeutung für unsere Kunden
Nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen gilt:

  • Hersteller bestimmter Produkte sind verpflichtet, Ersatzteile für einen festgelegten Zeitraum bereitzustellen
  • Reparaturen dürfen nicht unangemessen behindert werden
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung eine kostenpflichtige Reparatur beim Hersteller verlangt werden

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber uns als Verkäufer bleiben hiervon unberührt.


4. Unsere Rolle als Händler
Wir vertreiben Produkte verschiedener Hersteller. Soweit gesetzlich vorgesehen, unterstützen wir Sie bei der Abwicklung von Gewährleistungsfällen sowie bei der Kontaktaufnahme zu Herstellern oder autorisierten Servicepartnern. Eine eigenständige gesetzliche Reparaturverpflichtung trifft uns außerhalb der Gewährleistung nur insoweit, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.


5. Gewährleistung
Im Falle eines Sachmangels innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Nacherfüllung. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice (Siehe Punkt 9).
Hinweise zu Gewährleistung und Garantien


6. Reparaturanfragen außerhalb der Gewährleistung
Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist können Reparaturen grundsätzlich kostenpflichtig erfolgen. Je nach Produkt erfolgt die Reparatur:

  • durch den jeweiligen Hersteller oder
  • durch einen autorisierten Servicepartner

Gerne unterstützen wir Sie bei der Weiterleitung Ihrer Anfrage. Vor Durchführung einer Reparatur erhalten Sie einen Kostenvoranschlag.


7. Europäisches Reparaturformular
Sofern gesetzlich vorgesehen, kann für Reparaturen ein standardisiertes europäisches Reparaturformular zur Anforderung eines Reparaturangebots verwendet werden. Die Nutzung ist unverbindlich. Informationen hierzu erhalten Sie über unseren Kundenservice oder den jeweiligen Hersteller.


8. Hinweis zur Ersatzteilverfügbarkeit
Informationen zur Ersatzteilverfügbarkeit ergeben sich aus den jeweiligen produktspezifischen gesetzlichen Vorgaben und den Angaben des Herstellers.


9. Kontakt
Bei Fragen zu Gewährleistung oder Reparaturmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice:

Mona Moda GmbH
E-Mail: service@monamoda.at
Telefon: 0732 915 00 05
Zu unserem Kontaktformular

Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Händlerfunktion bei der weiteren Abwicklung.

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